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RechtErst Personalausweis, dann Behandlung?

Abo-Inhalt11.08.202542 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Christiane Dieckmann, Voß.Partner, Münster

| GKV-Patienten identifizieren sich mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Bei Privatpatienten bedarf es eines gewissen Vertrauens in die korrekten Angaben und die Bonität des Patienten. Da Ärzte mit ihrer Behandlung grundsätzlich in Vorleistung treten und somit das Risiko eines Zahlungsausfalls tragen, sehen sie sich zunehmend vor die Notwendigkeit gestellt, sich auch bei Privatpatienten deren Identität zu vergewissern. Ist in diesem Fall die Aufforderung zur Vorlage des Personalausweises statthaft? |

Die Rechtsprechung

AUSGABE: AAA 8/2025, S. 17 · ID: 50220913

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