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ParodontologieWie ist die Behandlung von Parodontitispatienten mit Pflegegrad abzurechnen?
| Frage: „Warum ist eine Abrechnung der Pos. ATG/MHU und der BEVa bei einem Patienten mit Pflegegrad gemäß § 22a SGB V nicht möglich?“ |
Antwort: Die Leistungen nach den BEMA-Nrn. ATG (Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch), MHU (Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung) und BEVa (Befundevaluation nach AIT) sind in der modifizierten Behandlungsstrecke nach der Behandlungsrichtlinie nicht enthalten. Sie dürfen nur im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen entsprechend der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ erbracht und abgerechnet werden.
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AUSGABE: AAZ 3/2023, S. 8 · ID: 48867480