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PatienteninformationAntrag bis Abrechnung: KZBV informiert Patienten online über die Versorgung mit Zahnersatz
| Seit dem 01.01.2023 sind alle Zahnarztpraxen in Deutschland verpflichtet, das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) für Versorgungen mit Zahnersatz anzuwenden (vgl. AAZ-Sonderausgabe, Abruf-Nr. 48545081). Wie das Verfahren aus Patientensicht abläuft, fasst die KZBV auf ihrer Website zusammen (online unter iww.de/s7584). |
Die Infoseite erläutert alle Schritte vom Antrag bis zur Abrechnung einer Versorgung mit Zahnersatz. Muster im PDF-Format veranschaulichen, welche Formulare vom Patienten zu unterschreiben sind. Der Verweis auf Beratungsangebote der KZBV für Patienten zu zahnärztlichen Zweitmeinungen (zahnarzt-zweitmeinung.de) rundet die Informationsseite ab.
AUSGABE: AAZ 3/2023, S. 1 · ID: 49053696