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ProthetikFremdlabor fertigt Prothese ohne Wissen der Zahnärztin aus PEEK – Zahnärztin haftet

Abo-Inhalt20.04.20232199 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen

| Polyetheretherketon (PEEK) ist ein industriell gefertigter CAD/CAM-Kunststoff mit breitem Einsatzgebiet in Prothetik und Implantologie, der jedoch zurzeit nicht bei allen Indikationen festzuschussfähig ist. Wenn ein Fremdlabor eine Prothese aus PEEK herstellt, obwohl dieses als Werkstoff ungeeignet ist und ohne dass der Zahnarzt davon weiß, haftet der Zahnarzt (Landgericht [LG] Köln, Urteil vom 26.10.2021, Az. 3 O 6/20). |

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AUSGABE: AAZ 7/2023, S. 11 · ID: 48983306

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