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PrüfverfahrenNUB: Bewertung, Prüfung und Kostenübernahme

Abo-Inhalt20.04.20232090 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn, Leverkusen

| Unter neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) versteht man Methoden, deren (zahn-)medizinische Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit noch nicht eindeutig nachgewiesen sind. NUB sind kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Daher dürfen die Krankenkassen hierfür grundsätzlich keine Kosten übernehmen. |

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AUSGABE: AAZ 7/2023, S. 9 · ID: 48979111

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