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ProthetikSo vermeiden Sie eine unwirtschaftliche Interimsversorgung – dies sind die Vorgaben des G-BA
| Interimsversorgungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oft unwirtschaftlich: Laut Jahrbuch 2023 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) musste im Jahr 2021 ein Zahnarzt 370 Euro Honorarumsatz pro Stunde zur Deckung der Praxiskosten und für sein eigenes Einkommen erwirtschaften (ebenda, Seite 106). Dabei hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Zahnersatz-Richtlinie (online unter iww.de/s10062) klar formuliert, wann eine Interimsversorgung indiziert ist. Welche Folgerungen sich daraus für Zahnarztpraxen ergeben und wie Sie als Behandelnde unwirtschaftliches Arbeiten und damit Honorarverluste vermeiden, fasst dieser Beitrag zusammen. |
Inhaltsverzeichnis
- Keine definitive Versorgung gewünscht? Dann ist die Kunststoffprothese auch keine Versorgung nach Festzuschuss 5.1!
 - So wirkt sich eine PAR-Therapie auf den Zahnersatz aus
 - Behalten Sie die Gesamtplanung im Auge!
 - Berücksichtigen Sie, dass nicht jede Interimsversorgung zulasten der GKV berechnungsfähig ist!
 - Verwenden Sie den richtigen Werkstoff!
 - Vereinbaren Sie Individualisierungen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Bissregistrierungen privat!
 
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AUSGABE: AAZ 2/2024, S. 10 · ID: 49853416