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WirtschaftlichkeitsprüfungProphylaxeleistungen und pandemiebedingte Nachholeffekte sind keine Praxisbesonderheiten!
Abo-Inhalt07.02.2024336 Min. LesedauerVon RA, FA für MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL. M., Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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| Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung können weder Prophylaxeleistungen noch pandemiebedingte Nachholeffekte als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 20.07.2023, Az. S 38 KA 5022/23). |
Zahnarzt erreicht vor Gericht die Aufhebung der Honorarkürzung, aber ...
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AUSGABE: AAZ 4/2024, S. 2 · ID: 49877177
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