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KFOSo rechnen Sie Aligner richtig ab: Diese Gebührenziffern sind berechnungsfähig – Teil 1

Abo-Inhalt21.03.2024522 Min. LesedauerVon Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV

| Selbst in Ausnahmefällen können Aligner nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Welche Gebührenziffern dafür infrage kommen, zeigt AAZ in zwei Beiträgen. |

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AUSGABE: AAZ 5/2024, S. 10 · ID: 49958357

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