Mai 2024
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KFOSo rechnen Sie Aligner richtig ab: Diese Gebührenziffern sind berechnungsfähig – Teil 1
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| Selbst in Ausnahmefällen können Aligner nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnet werden. Zahnkorrekturen mittels Alignern sind mit GKV-Patienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z zu vereinbaren und nach der GOZ zu berechnen. Welche Gebührenziffern dafür infrage kommen, zeigt AAZ in zwei Beiträgen. |
Inhaltsverzeichnis
- Optisch-elektronische Abformung (Nr. 0065 GOZ)
- Digitale Planungskontrolle (§ 6 Abs. 1 GOZ)
- Fotografie (Nr. 6000 GOZ)
- Modelle zur Diagnose und/oder Planung (Nr. 0060 GOZ)
- Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (Nr. 6010 GOZ)
- PC-gestützte Auswertung digitaler Daten (§ 6 Abs. 1 GOZ)
- Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers (Nrn. 6030–6050 GOZ)
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AUSGABE: AAZ 5/2024, S. 10 · ID: 49958357
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