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Dez. 2024

ImplantatprothetikNicht entfernbare Abutments beschliffen – ist eine separate Leistung berechnungsfähig?

Abo-Inhalt06.08.20241368 Min. LesedauerVon beantwortet von Dental-Betriebswirtin und ZMV Birgit Sayn

| Frage: Ein privat versicherter Patient sollte eine neue Kronenversorgung auf bereits vorhandenen Implantaten bekommen. Da aber die Abutments so festsaßen, dass wir sie nicht entfernen konnten, hat unser Chef die Abutments wie natürliche Zähne beschliffen, um die neue Suprakonstruktion herzustellen. Kann man dafür eine zusätzliche Leistung abrechnen? |

Antwort: Nein, eine separate zahntechnische Leistung ist nicht ansatzfähig. Die Maßnahmen sind bereits mit der Nr. 2200 GOZ abgegolten.

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AUSGABE: AAZ 12/2024, S. 18 · ID: 50101827

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