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ZahnersatzSo rechnen Sie Inlaybrücken korrekt ab

Abo-Inhalt15.08.2024552 Min. LesedauerVon Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten

| Abzugrenzen von Adhäsiv- oder Marylandbrücken (AAZ 01/2022, Seite 11) sind sog. Inlaybrücken. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Brückenanker aus Inlays bestehen. Inlaybrücken kommen vorzugsweise zum Einsatz, wenn gleichzeitig die Nachbarzähne gefüllt werden müssen. Aber auch bei naturgesunden Nachbarzähnen kann eine Inlaybrücke sinnvoll sein, weil sie substanzschonender ist und die Zahnränder erhalten bleiben. Gegossene Einlagefüllungen als Brückenanker sind nach einer Abrechnungsbestimmung zu BEMA-Nr. 91 nicht abrechnungsfähig. Inlaybrücken sind festzuschusslos und im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Sie sind daher mit dem GKV-Patienten nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) privat zu vereinbaren. |

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AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 12 · ID: 50089389

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