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RefresherHäufig gestellte Fragen zum Bonusheft
| Seit 1989 hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ab dem vollendeten 12. Lebensjahr Anspruch auf ein Bonusheft. Es erinnert die Patienten an die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt und belohnt die Mitwirkung durch eine höhere Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten für Zahnersatz. Obwohl das Ausfüllen des Bonushefts in den Zahnarztpraxen zum Tagesgeschäft gehört, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch vonseiten der Kostenträger kommt es wiederholt zu Beanstandungen. Vor allem seit Einführung des elektronischen Bonushefts (eBonusheft; AAZ 11/2022, Seite 7 ff.) bzw. dessen Integration in die elektronische Patientenakte (ePA; AAZ 10/2022, Seite 4 ff.) hat die Redaktion wiederholt Fragen zum Bonusheft erhalten. Einige davon beantwortet dieser Beitrag. |
Inhaltsverzeichnis
- Was ist wie und wie oft ins Bonusheft einzutragen?
 - Wie funktioniert die Nutzung des eBonushefts?
 - Wie hoch ist der Bonus für die Patienten?
 - Welche Ausnahmeregelungen gibt es?
 - Können Einträge nachgeholt werden?
 - Dürfen nach einer Praxisübernahme Vorsorgeuntersuchungen vom Vorbehandler nachgetragen werden?
 - Hat der Patient Anspruch auf ein Ersatz-Bonusheft?
 - Haben Privatversicherte Anspruch auf ein Bonusheft?
 
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AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 6 · ID: 50084682