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WirtschaftlichkeitNeue Formalitäten bei T-Rezepten
| Aufgrund der Markteinführung der Lenalidomid-Generika sind neue Formalitäten bei der Bearbeitung von T-Rezepten zu beachten. |
Erlaubt der verordnende Arzt aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gemäß § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) V den Austausch des verordneten Arzneimittels, weiß er zum Zeitpunkt der Verschreibung noch nicht, welches Fertigarzneimittel der Patient in der Apotheke erhalten wird. Da der Arzt nun nicht mehr durch Ankreuzen des zweiten Feldes bestätigen kann, dass er dem Patienten vor Beginn der Behandlung medizinisches Informationsmaterial gemäß den Anforderungen der Fachinformation sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels ausgehändigt hat, wurde eine Änderung von § 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zum 01.03.2022 notwendig.
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AUSGABE: AH 4/2022, S. 1 · ID: 48083088