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HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet
| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |
| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |
AUSGABE: AH 8/2022, S. 1 · ID: 48459914