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Aug. 2022

HilfsmittelversorgungPflegehilfsmittel: freie Preiskalkulation weiterhin gestattet

08.07.20227152 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |

| Noch ein weiteres Mal wurde die Ausnahmeregelung zur freien Preiskalkulation bei der Abrechnung von Pflegehilfsmitteln verlängert. Sie gilt jetzt bis zum 30.09.2022. Für die Abrechnung von FFP2-Masken bei den Pflegekassen, die die Abrechnung explizit gestatten, wurde die Ziffer 54.99.01.5001 für partikelfiltrierende Halbmasken eingeführt. |

AUSGABE: AH 8/2022, S. 1 · ID: 48459914

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