Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
AHApotheke heute

ArzneimittelversorgungEntlassmanagement: Fristverlängerung bei der Pseudoarztnummer für Ärzte in Reha-Einrichtungen

08.02.20232629 Min. Lesedauer

| Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten. |

| Die zuletzt bis zum 31.12.2022 geltende Sonderregelung, dass Ärzte in Reha-Einrichtungen vorübergehend noch Pseudoarztnummern bestehend aus 4444444 plus Fachgruppencode im Entlassmanagement für BtM- und T-Rezepte verwenden durften, wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. Dies soll bis zum Inkrafttreten einer Anpassung zur Anlage 8 des Rahmenvertrags nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V gelten. |

AUSGABE: AH 3/2023, S. 1 · ID: 49055849

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte