Lieferengpässe
Abgabe von Arzneimitteln an andere Apotheken ist erlaubt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt klar, dass § 17 Abs. 6c Ziff. 5 Apothekenbetriebsordnung bei Lieferengpässen von dringend benötigten Medikamenten Anwendung findet. Apotheken ...