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Aug. 2023

KostenträgerAOK Rheinland/Hamburg: Verbesserte Vergütung bei Inkontinenzversorgung noch rückwirkend abrechenbar

07.07.2023579 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)

| Der seit dem 01.01.2023 zusätzlich zur Pauschalvergütung vereinbarte Zuschlag in Höhe von 7,64 Euro netto darf für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgt werden, auch noch rückwirkend mittels der Nummer 15.00.40.0001 und handschriftlichem Hinweis auf Kopien der bisher abgerechneten Verordnungsblätter beantragt werden. Die AOK Niedersachsen und die AOK Plus haben sich inzwischen der Ergänzungsvereinbarung der AOK Rheinland/Hamburg angeschlossen. |

| Der seit dem 01.01.2023 zusätzlich zur Pauschalvergütung vereinbarte Zuschlag in Höhe von 7,64 Euro netto darf für Versicherte der AOK Rheinland/Hamburg, die in vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgt werden, auch noch rückwirkend mittels der Nummer 15.00.40.0001 und handschriftlichem Hinweis auf Kopien der bisher abgerechneten Verordnungsblätter beantragt werden. Die AOK Niedersachsen und die AOK Plus haben sich inzwischen der Ergänzungsvereinbarung der AOK Rheinland/Hamburg angeschlossen. |

AUSGABE: AH 8/2023, S. 1 · ID: 49583611

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