Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
AHApotheke heute

KostenträgerBARMER und DAK-Gesundheit: Ergänzende Vereinbarungen zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken

05.07.2023579 Min. Lesedauer

| Rückwirkend zum 01.05.2023 haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER sowie die DAK-Gesundheit ergänzend zum Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart, dass auch Patienten im Alter von 18 bis 59 Jahren ohne das Vorliegen spezieller Indikationen Grippeschutzimpfungen in Apotheken erhalten können. Die Abrechnung erfolgt über das neue Sonderkennzeichen (SOK) 17717363, die der Nebenleistungen weiterhin über das SOK 17716955. |

| Rückwirkend zum 01.05.2023 haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die BARMER sowie die DAK-Gesundheit ergänzend zum Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V vereinbart, dass auch Patienten im Alter von 18 bis 59 Jahren ohne das Vorliegen spezieller Indikationen Grippeschutzimpfungen in Apotheken erhalten können. Die Abrechnung erfolgt über das neue Sonderkennzeichen (SOK) 17717363, die der Nebenleistungen weiterhin über das SOK 17716955. |

AUSGABE: AH 8/2023, S. 1 · ID: 49583577

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte