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KostenträgerDAK-Gesundheit und KKH: Unbürokratische Versorgung mit Diätetika bei seltenen Stoffwechselerkrankungen

18.07.2023578 Min. Lesedauer

| Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch – d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag – Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und bei speziellen Indikationen sowie Eiweißhydrolysate zu den Konditionen EK + 3 Prozent + 6,38 Euro + Umsatzsteuer an Versicherte der DAK-Gesundheit und der KKH abgegeben werden. Diese Absprache gilt allerdings explizit nicht für die sonstige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung! |

| Seit dem 01.06.2023 dürfen unbürokratisch – d. h. ohne Präqualifizierung und ohne Beitrittserklärung zur Ergänzungsvereinbarung zum vdek-Arzneiversorgungsvertrag – Diätetika bei angeborenem Enzymmangel und bei speziellen Indikationen sowie Eiweißhydrolysate zu den Konditionen EK + 3 Prozent + 6,38 Euro + Umsatzsteuer an Versicherte der DAK-Gesundheit und der KKH abgegeben werden. Diese Absprache gilt allerdings explizit nicht für die sonstige Versorgung mit Trink- und Sondennahrung! |

AUSGABE: AH 8/2023, S. 1 · ID: 49583521

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