Feb. 2024
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Digitale ApothekeNeu: elektronisches BtM-Abgabebelegverfahren
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| Seit dem 01.01.2024 steht gemäß § 1 der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordung (BtMBinHV) für Apotheken bei BtM-Abgabemeldungen an die Bundesopiumstelle nur noch das sogenannte Formularserver-Belegverfahren zur Verfügung. Dieses elektronische Meldeverfahren ersetzt vollständig den vierfachen Durchschriftsatz. Ein ähnliches Verfahren existiert auch für die Übermittlung der Durchschriften von T-Rezepten an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). AH macht Sie mit der Vorgehensweise vertraut. |
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AUSGABE: AH 2/2024, S. 10 · ID: 49856596
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