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ArbeitsrechtRechtliche Irrtümer und Mythen zum Karneval
Abo-Inhalt18.01.2024260 Min. LesedauerVon RAin Heike Mareck, Dortmund
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| Was ist eigentlich an Karneval erlaubt und was nicht? Dieser Beitrag räumt mit den größten arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen rund um den Karneval auf und gibt Tipps für den Arbeitgeber. |
Inhaltsverzeichnis
- In Karnevalshochburgen müssen Arbeitnehmer freibekommen
- An Karneval können Arbeitnehmer sich selbst beurlauben
- Angestellte ohne „Rosenmontagsurlaub“ müssen arbeiten
- Karnevalsfotos von Arbeitnehmern dürfen ins Internet/Intranet
- Wie viel Alkohol getrunken wird, entscheidet der Arbeitnehmer
- Radiohören muss der Arbeitgeber dulden
- Arbeitgeber muss Verkleidung am Arbeitsplatz zulassen
- Vorgesetzte müssen Abschneiden der Krawatte dulden
- Betriebliche Feier hat keinen Versicherungsschutz
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AUSGABE: AH 2/2024, S. 15 · ID: 49856173
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