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März 2024

StrafrechtFingierte Verordnungen: Apotheker hat keinen eigenen Schadenersatzanspruch

Abo-Inhalt02.02.2024268 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

| Begehen Mitarbeiter eines Apothekers einen Betrug zulasten der Krankenkassen durch fingierte Verordnungen, so entsteht dem Apotheker selbst ggf. kein Vermögensschaden. Deliktische Schadenersatzansprüche des Apothekers gegen die Beschäftigten scheiden dann aus (Oberlandesgericht [OLG] Rostock, Urteil vom 13.10.2023, Az. 4 U 186/21, Urteil unter dejure.org). |

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AUSGABE: AH 3/2024, S. 16 · ID: 49865444

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