Mai 2024
Hilfsmittelversorgung
Kündigung des Pflegehilfsmittelversorgungsvertrags
09.04.2024
1140 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2024 abgeschlossen.
HilfsmittelversorgungDas ist neu bei der Präqualifizierung
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) wurde in § 126 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein neuer Absatz 1b eingefügt. Weil Apotheken die Voraussetzungen für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel bereits durch die Apothekenbetriebsordnung erfüllen, wurde in diesem festgelegt, dass öffentliche Apotheken bei apothekenüblichen Hilfsmitteln die Anforderungen an die Präqualifizierung nicht mehr nachweisen müssen. AH gibt einen Überblick über die Neuerungen. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AH 5/2024, S. 2 · ID: 49956154
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion