Okt. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2024 abgeschlossen.
ArbeitsrechtWas bedeutet ein Betriebsrat für meine Apotheke?
Abo-Inhalt23.09.20242253 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellvertretender Direktor Arbeitsgericht Dortmund
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Auch in kleineren Betrieben und nicht zuletzt in Apotheken ist die Situation in der Praxis nicht selten: Ein Teil der Belegschaft will, oft wegen aktueller oder zurückliegender Differenzen mit dem Apothekeninhaber, einen Betriebsrat gründen, weil Kollegen aus Industrie und Handel berichten, dass sie damit seit Jahrzehnten recht gut fahren. Abgesehen davon, dass die Ausgangssituation nicht vergleichbar ist, stellen Sie sich nun die Frage, was das für Ihre Apotheke und Ihre Position als Inhaber bedeutet. AH klärt die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Wahl eines neuen Betriebsrats. |
Inhaltsverzeichnis
- Ist meine Apotheke überhaupt betriebsratsfähig?
- Welche Größe hat der neu zu wählende Betriebsrat?
- Ein Betriebsrat für die Hauptapotheke und Filialapotheke(n)?
- In welchem Wahlverfahren findet die Betriebsratswahl statt?
- Wie läuft das vereinfachte Wahlverfahren ab?
- Sind Leiharbeitnehmer aktiv und passiv wahlberechtigt?
- Was gilt bei Verstößen gegen wesentliche Wahlvorschriften?
- Welche Rechte und Pflichten hat der Betriebsrat?
- Wie sieht der Kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder aus?
- Wann endet die Amtszeit des Betriebsrats?
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AH 10/2024, S. 15 · ID: 50156196
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion