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AHApotheke heute

ApothekenrechtBGH: Nutzungsgebühr für Online-Marktplatz verstößt nicht gegen Verbot des Rezeptmakelns

Abo-Inhalt08.04.20255178 Min. LesedauerVon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund/Münster

| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Marktmodell einer niederländischen Apothekenplattform gestärkt. Dass die Plattformbetreiberin von den teilnehmenden Apotheken eine Gebühr verlangt, verstößt nicht gegen das Verbot des Rezeptmakelns. Auch gegen die von dem Unternehmen verlangte Transaktionsgebühr hat der BGH grundsätzlich nichts einzuwenden (BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az. I ZR 46/24, Abruf-Nr. 246904). |

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AUSGABE: AH 6/2025, S. 14 · ID: 50382520

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