Juli 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juli 2025 abgeschlossen.
WettbewerbsrechtBGH: Öffnungsverbote an Sonn- und Feiertagen schließen auch Lieferservice durch Apotheken aus
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, im Rahmen der Regelung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten auch Apothekenschließungen an Sonn- und Feiertagen anzuordnen. Apotheken, die an solchen Tagen Arzneimittel für den Versand vorbereiten und an einen Lieferdienst übergeben, handeln rechtswidrig, auch wenn dabei die Verkaufsstelle der Apotheke geschlossen bleibt (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 06.03.2025, Az. I ZR 20/24, Abruf-Nr. 247079). |
Sachverhalt
AUSGABE: AH 7/2025, S. 14 · ID: 50405771
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion