Juni 2025
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ApothekenrechtDer Apotheker zwischen Kontrahierungszwang, Sorgfaltspflicht und Wirtschaftlichkeit
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| Apotheker müssen laut Apothekengesetz (ApoG) eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gewährleisten. Sie unterliegen einem Kontrahierungszwang für alle Arzneimittel, einschließlich rezeptfreier. Ausnahmen bestehen nur bei Unklarheiten, Missbrauchsverdacht und technischen Beschränkungen. Während das Kostenrisiko bei GKV-Versicherten gering ist, bleibt die Situation bei Privatpatienten aufgrund potenziell unsicherer Vergütung problematisch. AH erläutert, wie der Spagat zwischen Kontrahierungszwang, Sorgfaltspflicht und wirtschaftlichen Aspekten gelingt. |
AUSGABE: AH 6/2025, S. 11 · ID: 50363641
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