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Aug. 2025

ArzneimittelversorgungAMK: „Follow-up“ von Meldungen aus Apotheken zu Arzneimittelrisiken – Rückfragen können die Qualität der Berichte steigern

Abo-Inhalt25.07.2025126 Min. Lesedauer

| Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) erreichen täglich Meldungen aus Apotheken, in denen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) oder Qualitätsmängel berichtet wird. Diese Berichte werden von der AMK-Geschäftsstelle nach interner Vorprüfung in die eigene Pharmakovigilanz-Datenbank übernommen und hinsichtlich ihres Risikos bewertet. In einigen Fällen sendet die AMK ein sogenanntes Follow-up, also fallbezogene Nachfragen, an die Apotheke. |

Zu den Hintergründen der Notwendigkeit von Follow-ups informiert die AMK hier. Sie schreibt u. a.: Eine fallbezogene Risikobewertung bildet die Basis einer zuverlässigen Bewertung potenzieller Risikosignale aus dem Spontanberichtswesen. Spontanberichte erlauben, im Gegensatz zum kontrollierten Kontext klinischer Studien, eine kontinuierliche Überwachung der praktischen Arzneimittelanwendung im Alltag. Die (klinische) Evidenz eines Fallberichts hängt allerdings unmittelbar von der Qualität bzw. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ab. Im Sinne der Risikobewertung sind dazu Hintergrundinformationen wichtig, um die Berichtsqualität im Sinne der Vollständigkeit und Kausalität der Risikobeschreibung zu erhöhen.

ID: 50483558

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