Werbungskosten
BFH: Umzug wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers ist nicht beruflich veranlasst
Umzugskosten sind abzugsfähig, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist. Eine solche berufliche Veranlassung ist aber nicht gegeben, wenn Sie umziehen, um sich in der neuen Wohnung einen Home-Office-Platz einzurichten, und sich damit Ihre ...