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RetaxationKrankenkassen dürfen Rezepte bei fehlender LANR nicht zurückweisen
| Seit dem 01.01.2023 dürfen Zahnärzte auf Rezepten gemäß Bundesmantelvertrag der Zahnärzte nicht mehr den Ersatzwert von 999999991 statt einer lebenslangen Arztnummer (LANR) benutzen. Dies gilt für Papier- und E-Rezepte. Eine Korrektur bzw. Ergänzung durch die Apotheke ist jedoch weder bei den Primär- noch bei den Ersatzkassen erforderlich, da Krankenkassen Rezepte nicht aufgrund einer fehlenden LANR zurückweisen dürfen. |
| Seit dem 01.01.2023 dürfen Zahnärzte auf Rezepten gemäß Bundesmantelvertrag der Zahnärzte nicht mehr den Ersatzwert von 999999991 statt einer lebenslangen Arztnummer (LANR) benutzen. Dies gilt für Papier- und E-Rezepte. Eine Korrektur bzw. Ergänzung durch die Apotheke ist jedoch weder bei den Primär- noch bei den Ersatzkassen erforderlich, da Krankenkassen Rezepte nicht aufgrund einer fehlenden LANR zurückweisen dürfen. |
AUSGABE: AH 5/2023, S. 1 · ID: 49317417