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Streitwertecke (Teil 6)8 aktuelle Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung
| Angefangen bei der Kostengrundentscheidung gilt es sowohl bei der Bemessung des Gegenstandswerts als auch in der Kostenfestsetzung für den Rechtsanwalt achtsam zu sein. Er muss Vieles im Blick haben. Die Kostengrundentscheidung muss alles umfassen und richtig verteilt sein, die Auslagen des Gerichts oder die Vergütung des Gegners dürfen nicht hoch angesetzt, die eigene Vergütung kann nicht unzutreffend gekürzt werden. Sie „müssen“ die Chancen sehen, noch „etwas herauszuholen“. Auch die sachliche Zuständigkeit und vor allem die Rechtsmittelbeschwer ist an diese Fragen gekoppelt. Der folgende Beitrag stellt 8 wichtige Entscheidungen zum Kostenrecht und zur Kostenfestsetzung in den Fokus. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Nur der unstreitige Erfüllungseinwand ist schon in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen
- 2. In diesen Fällen ist der Kostenerstattungsanspruch im selbstständigen Beweisverfahren ausgeschlossen
- 3. Vor Vergleichsabschluss unbedingt kostenrechtliche Situation vollständig analysieren
- 4. Geschwindigkeitsmessung: Kosten für Privatgutachten können nur ausnahmsweise erstattet werden
- 5. Bei Rückgabe der Zulassung steht dem (ersten) Anwalt keine Vergütung zu
- 6. Patentverletzung: Wann liegt eine einheitliche Angelegenheit vor?
- 7. Die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts am Drittort sind nicht erstattungsfähig
- 8. Selbstständiges Beweisverfahren: Streithelfer muss versuchen, nach § 494a ZPO vorzugehen
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