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EinkommensteuerSteuersparmodell: So profitieren Rechtsanwälte von Beitragsvorauszahlungen zur KV/PV

Top-BeitragAbo-Inhalt04.11.20229473 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Privat kranken- und pflegeversicherte Rechtsanwälte können – egal ob selbstständig oder angestellt – ein einfaches Steuersparmodell nutzen: Sie leisten eine Beitragsvorauszahlung an den Versicherer und setzen diese im Zahlungsjahr als Sonderausgabe von der Steuer ab. Zudem erhalten sie für die Jahre der Beitragsvorauszahlung ebenfalls höhere Sonderausgaben. AK macht Sie mit dem in § 10 Abs. 1 Nr. 3, 3a und Abs. 4 EStG verankerten Gestaltungsmodell vertraut. |

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AUSGABE: AK 11/2022, S. 196 · ID: 48644134

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