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Elektronischer RechtsverkehrFamilienkasse muss Kindergeldantrag über das beA akzeptieren
Abo-Inhalt29.05.2024604 Min. LesedauerVon RA Martin W. Huff, Huff & Speisebecher Rechtsanwalts GmbH, Singen (Hohentwiel)
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Hinweis an Redaktion
BFH
| Der BFH sieht im beA einen zulässigen Übermittlungsweg, wenn der elektronische Rechtsverkehr eröffnet wurde. Die erforderliche Bereitschaft der Familienkasse, elektronische Mitteilungen entgegenzunehmen, ist durch § 6 Abs. 2 Nr. 2 ERVV (Adressierbarkeit des beBPo für andere Inhaber besonderer elektronischer Postfächer) gesetzlich vorgegeben. Daher dürfen dorthin Nachrichten gesendet werden. Ein formwirksamer Kindergeldantrag kann also auch über ein beA an das beBPo der Familienkasse gestellt werden. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: AK 6/2024, S. 96 · ID: 50025975
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