Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GesetzentwurfZuständigkeitsstreitwert: AG sollen bis 8.000 EUR zuständig sein

Abo-Inhalt28.07.2024768 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Seit über 30 Jahren gilt die Streitwertgrenze, nach der die AG für Verfahren bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 EUR zuständig sind (§ 23 Nr. 1 GVG). Die Grenze soll nun mit einem „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte“ auf 8.000 EUR erhöht werden (vgl. iww.de/s11248). Einige Verfahren sollen unabhängig von der Höhe des Streitwerts direkt zu den AG und LG wandern. |

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor:

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AK 8/2024, S. 130 · ID: 50088535

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte