Aug. 2024
Gesetzgebung
Neue Gesetze fördern die (voll-)digitale Gerichtsverhandlung
02.08.2024
646 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2024 abgeschlossen.
GesetzentwurfZuständigkeitsstreitwert: AG sollen bis 8.000 EUR zuständig sein
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Seit über 30 Jahren gilt die Streitwertgrenze, nach der die AG für Verfahren bis zu einem Streitwert von einschließlich 5.000 EUR zuständig sind (§ 23 Nr. 1 GVG). Die Grenze soll nun mit einem „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte“ auf 8.000 EUR erhöht werden (vgl. iww.de/s11248). Einige Verfahren sollen unabhängig von der Höhe des Streitwerts direkt zu den AG und LG wandern. |
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor:
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AK 8/2024, S. 130 · ID: 50088535
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion