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GesetzgebungWas passiert, wenn aus der Koalitionsvereinbarung Wirklichkeit wird?

Abo-Inhalt20.05.20259 Min. LesedauerVon VRiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz

| CDU, CSU und SPD haben sich auf eine neue Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode für die nächsten vier Jahre, d. h. bis ins Frühjahr 2029, geeinigt. Friedrich Merz ist zum Bundeskanzler gewählt und Dr. Stefanie Hubig neue Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz. Aus der Koalitionsvereinbarung soll nun ein Regierungsprogramm und bestenfalls auch Wirklichkeit werden. Ein frühzeitiger Blick auf das, was kommen soll, lohnt sich. Denn auch Anwaltskanzleien sind Unternehmen, die langfristig planen müssen. Der nachfolgende Beitrag konzentriert sich deshalb auf die Aspekte, die ein aktiven Handeln erfordern. |

ID: 50407371

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