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KaufrechtVerkaufsprozess mit gutachterlicher Unterstützung – so gelingt es in der Praxis
Top-BeitragAbo-Inhalt25.01.20221121 Min. LesedauerVon Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide
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Hinweis an Redaktion
| Bei Kaufverträgen, die seit dem 01.01.2022 abgeschlossen werden und bei denen der Käufer Verbraucher ist, muss der Verkäufer Vorabinformationen erteilen. Weicht das verkaufte Fahrzeug von der Üblichkeit ab, muss der Verkäufer den Verbraucher-Kunden eigens vor Kaufvertragsschluss separat darauf hinweisen. ASR unterbreitet in verschiedenen Beiträgen Vorschläge, wie die Umsetzung gelingt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Verkaufsprozess mit gutachterlicher Unterstützung aufgesetzt werden kann, um den Informationspflichten gerecht zu werden. |
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AUSGABE: ASR 2/2022, S. 16 · ID: 47868547
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