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HaftungFahrzeug-Akku brennt in Werkstatt – BGH präzisiert Halterhaftung
| Wird im Zuge einer Wartung aus einem E-Fahrzeug der Akku ausgebaut und gerät dieser – weiteren Schaden stiftend – in Brand, haftet der Halter nicht für den entstandenen Schaden. Der Schaden ist nämlich nicht der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen, weil er in keinem Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang steht, für den die Haftung aus Betriebsgefahr konzipiert ist. Es fehle an einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Fahrzeugs. Das hat kürzlich der BGH entschieden. |
Wichtig | Das Urteil ist abzugrenzen von einem früheren BGH-Urteil, bei dem ein nach einem Abschleppvorgang infolge eines Unfalls abgestelltes Fahrzeug in Brand geraten war und die Werkstatt gleich mit abgefackelt hatte. Da ist die Kette vom Betrieb zum Schaden durch den Unfall, der im engen Zusammenhang zum Betrieb steht, und durch den Abschleppvorgang nicht unterbrochen (BGH, Urteil vom 26.03.2019, Az. VI ZR 236/18, Abruf-Nr. 209055).
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AUSGABE: ASR 4/2023, S. 1 · ID: 49240394