Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2023

AusfallschadenNutzungsausfallentschädigung für einen Oldtimer?

Abo-Inhalt15.03.20233645 Min. Lesedauer

| Muss ein Fahrzeug wegen eines Unfalls zur Reparatur in die Werkstatt, steht dem Geschädigten in der Regel eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Gilt das auch, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt, der nur gelegentlich gefahren wird? Nein, sagt das OLG Celle. |

In dem Fall wurde ein Oldtimer von einem anderen Fahrzeug geschrammt. Zur Reparatur befand sich der Oldtimer 17 Tage in der Werkstatt und konnte deshalb nicht genutzt werden. Deswegen verlangte der Oldtimer-Eigentümer vom Unfallverursacher neben dem Ersatz der Reparaturkosten auch eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur. Das OLG Celle sah die Voraussetzungen für die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung aber nicht erfüllt. Die Zuerkennung der Nutzungsausfallentschädigung setze nämlich voraus, dass es sich um einen Gegenstand für die eigenwirtschaftliche Lebensführung handelt. Oldtimerfahrzeuge weisen dieses grundsätzliche Gepräge als Lieberhaberstücke in der Regel aber nicht aus; sie sind für die allgemeine Lebensführung nicht notwendig. Das kann im Einzelfall aber anders sein – und zwar, wenn der Geschädigte den Oldtimer als Alltagsfahrzeug nutzt. Das müsse der Geschädigte allerdings darlegen und ggf. beweisen, so das OLG Celle (Urteil vom 01.03.2023, Az. 14 U 149/22, Abruf-Nr. 234113).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: ASR 4/2023, S. 2 · ID: 49238489

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte