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SozialversicherungBeschäftigung von Rentnern im Autohaus: Das gilt es sozialversicherungsrechtlich zu beachten
Top-BeitragAbo-Inhalt22.05.20235651 Min. LesedauerVon Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt
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| In vielen Autohäusern arbeiten Rentner: Sie lassen Fahrzeuge zu, chauffieren Kunden oder beaufsichtigen den Show-Room außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten. Das ist längst keine Seltenheit mehr. Aus Sicht des Autohaus-Inhabers ein positiver Trend. Schließlich können diese so in Zeiten des Fachkräftemangels auf einen größeren Personalpool zurückgreifen. Doch ist es wirklich so einfach, Rentner zu beschäftigen, oder lauern womöglich sozialversicherungsrechtliche Stolperfallen? ASR erläutert, was es sozialversicherungsrechtlich zu beachten gilt. |
Inhaltsverzeichnis
- Arbeitgeber beurteilen Versicherungspflicht- bzw. -freiheit
- Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung
- Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
- Altersrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten
- Exkurs: Hinzuverdienstgrenzen seit dem 01.01.2023
- Übersicht über sozialversicherungsrechtliche Regeln
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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 17 · ID: 49439840
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