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Kaufrecht/WettbewerbsrechtGebrauchtwagenhandel: Was heißt eigentlich „scheckheftgepflegt“?
Abo-Inhalt22.05.20234561 Min. Lesedauer
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| Das werblich herausgestellte Stichwort „scheckheftgepflegt“ macht einen angebotenen Gebrauchtwagen am Markt interessanter. Er verkauft sich leichter – und oftmals auch zu einem höheren Preis als ein vergleichbarer, „nicht scheckheftgepflegter“ Gebrauchtwagen. Doch wettbewerbsrechtlich ist mit dem Stichwort oft ein Risiko für das Autohaus verbunden. ASR klärt auf. |
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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 11 · ID: 49320903
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