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KartellrechtKfz-GVO ist um fünf Jahre verlängert worden

Abo-Inhalt22.05.20235613 Min. Lesedauer

| Die Europäische Kommission hat die Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor, kurz Kfz-GVO, um fünf Jahre bis zum 31.05.2028 verlängert. Außerdem hat sie die Ergänzenden Leitlinien für den Kraftfahrzeugsektor aktualisiert. |

Die überarbeiteten Leitlinien sollen es Kfz-Betrieben erleichtern, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit den EU-Wettbewerbsvorschriften zu beurteilen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Werkstätten Zugang zu den für Reparatur und Wartung erforderlichen fahrzeuggenerierten Daten haben.

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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 1 · ID: 49438470

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