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UmsatzsteuerUmsatzsteuerbefreiung für Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen

Abo-Inhalt22.05.20232886 Min. Lesedauer

| Rund um das Thema „Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen und sonstige Leistungen an Truppenangehörige eines NATO-Mitgliedstaates, die in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU stationiert sind“ (§§ 4 Nr. 7, 26 Abs. 5 UStG) erreichen die ASR-Redaktion immer wieder Leseranfragen. Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann beantwortet zwei dieser Fragen für ASR. |

1. Ist der Kunde „ziviles Gefolge“?

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AUSGABE: ASR 6/2023, S. 13 · ID: 49197913

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