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UmsatzsteuerEU-Kunde benennt USt-IdNr. nachträglich: Wie das Risiko „auf der USt zu sitzen bleiben“ umgehen?
Abo-Inhalt25.03.2024561 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
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Hinweis an Redaktion
| Bei Lieferung keine USt-IdNr. benannt, keine Steuerbefreiung – das war einmal. Seit Einführung der Quick Fixes zum 01.01.2020 gibt es die Steuerbefreiung bei der innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann, wenn der Kunde im Nachhinein eine gültige USt-IdNr. benennt. Was auf den ersten Blick gut klingt, birgt in der Praxis die Gefahr, auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben. Wie Sie dieses Risiko in Ihrem Autohaus vermeiden, zeigt Ihnen ASR. |
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AUSGABE: ASR 4/2024, S. 12 · ID: 49961313
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