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UmsatzsteuerReparatur von Unfall-Kfz: So gehen Sie bei der Rechnungstellung umsatzsteuerlich korrekt vor
| Es hat gekracht. Ihr Autohaus repariert die Unfallfahrzeuge. Während der Schädiger zumeist selbst für die Reparaturkosten an seinem Kfz aufkommen muss, übernimmt das für das Fahrzeug des Geschädigten normalerweise der Versicherer des Schädigers. Fest steht: Bei jeder Abrechnung spielt die Umsatzsteuer mit. Wann wird sie fällig, wer muss sie bezahlen und wie wird richtig gebucht? Das will ein Leser von ASR wissen. |
Antwort: Zunächst müssen Sie unterscheiden, ob Ihr Autohaus für die Reparatur des Kfz des Geschädigten oder des Schädigers zuständig ist. Und dann, ob das zu reparierende Kfz zum Privat- oder Unternehmensvermögen des Geschädigten bzw. Schädigers gehört.
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AUSGABE: ASR 4/2024, S. 8 · ID: 49967796