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ComplianceNachhaltigkeit im Autohaus: So gehen Sie die CSRD-Berichtspflicht strategisch am besten an

Abo-Inhalt25.03.2024364 Min. LesedauerVon Werner Koller, LL.M., Geschäftsführer der TCJG, München

| CSRD, ESRS, Berichtspflicht & Co. – spätestens ab 2025 werden das keine Fremdwörter mehr für schätzungsweise knapp 600 Kfz-Händler sein. Ab da müssen sie nämlich beweisen, dass sie nachhaltig wirtschaften. Und zwar in einem Nachhaltigkeitsbericht. Zeit also, sich mit dem Thema „Nachhaltigkeit im Autohaus“ auseinanderzusetzen. Was es mit der Berichtspflicht auf sich hat, wer berichtspflichtig ist und was zu berichten ist, erfahren Sie in Teil 1 der ASR-Beitragsserie. |

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AUSGABE: ASR 4/2024, S. 21 · ID: 49966106

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