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ReparaturkostenKlage aus abgetretenem Recht in puncto Reparatur- kosten nicht mehr sinnvoll: Strategie anpassen!

Abo-Inhalt16.04.2024382 Min. Lesedauer

| Wo Licht ist, ist auch Schatten... Der Lichtblick: Seit der Entscheidung des BGH vom 17.10.2023 (Az. VI ZR 27/23, Rz. 3, Abruf-Nr. 238418) wissen Anwälte, wie man tragfähige Abtretungen formuliert, die vom BGH nicht beanstandet werden. Der große Schatten: Bei Klagen der Kfz-Werkstatt aus abgetretenem Recht des Kunden funktioniert der Rückgriff auf den subjektbezogenen Schadenbegriff nicht mehr. Das zwingt Werkstätten dazu, die Strategie der Klage aus abgetretenem Recht zu überdenken. |

Klage aus abgetretenem Recht – kein subjektbezogener Schadenbegriff

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AUSGABE: ASR 5/2024, S. 5 · ID: 49997544

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