Mai 2024
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DienstwagenWCG verbessert Elektromobilität: BLP-Grenze steigt beim E-Dienstwagen auf 70.000 Euro
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| Der Staat will den Ausbau der Elektromobilität fördern. Nachgelegt hat er jüngst im Wachstumschancengesetz (WCG, Abruf-Nr. 240514). Rückwirkend ab dem 01.01.2024 sind nun E-Fahrzeuge mit einem Bruttolistenneupreis (BLP) bis 70.000 Euro bei der Besteuerung der Privatnutzung privilegiert. Was die Anhebung der BLP-Grenze für Mitarbeiter bedeutet, denen Sie einen E-Dienstwagen auch zur Privatnutzung überlassen und welche Gestaltungsmodelle es gibt, zeigt Ihnen ASR. |
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AUSGABE: ASR 5/2024, S. 18 · ID: 50002081
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