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WerkstattrechtKunden-Kfz wird während Schließzeit auf Autohaus-Betriebsgelände ramponiert: Wer haftet?

Abo-Inhalt12.04.2024421 Min. LesedauerVon Andrej Pletter, Rechtsanwalt und Notar, Buchholz in der Nordheide

| Sie vereinbaren einen Reparaturtermin mit einem Kunden, der will das Fahrzeug bereits am Vorabend nach Betriebsschluss vorbeibringen und den Schlüssel einwerfen – gang und gäbe und an sich überhaupt kein Problem. Doch was ist, wenn das Kundenfahrzeug über Nacht beschädigt wird oder gar abhanden kommt? Verletzen Sie dann Ihre Obhutspflicht? Aufschluss gibt ein aktuelles Urteil des AG Reinbek. Und das ist für Autohäuser durchaus erfreulich. |

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AUSGABE: ASR 5/2024, S. 3 · ID: 49994118

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