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UmsatzsteuerEU-Geschäft: Aktuelles EuGH-Urteil verdeutlicht erneut Bedeutung der Dokumentation bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
| Dass die Dokumentation bei innergemeinschaftlichen Lieferungen das A und O ist, beweist wieder mal eine aktuelle Entscheidung des EuGH. Obgleich sie das Streitjahr 2015 – also vor den „Quick Fixes“ – betrifft, als es noch keine materiell-rechtliche Voraussetzung war, für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung die gültige USt-IdNr. des Empfängers zu dokumentieren, gilt ihre Kernaussage heute genauso. |
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob und in welchem Ausmaß der Lieferer beweisen muss, dass der Leistungsempfänger Steuerpflichtiger ist. Genau das, nachweisen zu können, ist für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung nämlich essenziell. Das hat der BFH bereits in seiner ständigen Rechtsprechung betont – und der EuGH nun bestätigt (EuGH, Urteil vom 29.02.2024, Rs. C-676/22, Abruf-Nr. 243269).
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AUSGABE: ASR 9/2024, S. 1 · ID: 50133453